Die Größenbeschränkungen für genehmigungsfreie Photovoltaikanlagen in Deutschland
Die Nutzung von Solarenergie für die Eigenversorgung hat in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen. Insbesondere Kleinst-PV-Anlagen bieten eine interessante Möglichkeit, den eigenen Stromverbrauch teilweise abzudecken. Doch was müssen Sie beachten, wenn Sie eine solche Anlage installieren möchten?
Seit dem Jahr 2018 ist es in Deutschland möglich, Kleinst-PV-Anlagen ohne Genehmigung zu betreiben. Die Voraussetzung dafür ist eine maximale Scheinleistung von 600 Voltampere (VA). Das bedeutet, jeder darf mit einer solchen Anlage Strom produzieren und diesen über die normale Steckdose ins Netz einspeisen.
Obwohl eine Genehmigung nicht erforderlich ist, sind dennoch zwei Anmeldungen notwendig. Zudem sollten Sie sicherheitsrelevante Technik installieren, um den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass die Genehmigungsfreiheit bestimmte Auflagen und Vorschriften nicht ausschließt. So müssen beispielsweise gewisse Abstands- und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, um die Installation einer Photovoltaikanlage ohne Genehmigung durchführen zu dürfen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld professionellen Rat von Fachleuten einzuholen, um sowohl die Genehmigungspflicht als auch die technischen Anforderungen zu klären.
Wie sieht es mit Anlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowattpeak (kWp) aus?
In vielen Fällen können Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) in Deutschland ohne Baugenehmigung installiert werden, sofern sie auf dem Dach eines Gebäudes angebracht werden. Ausnahmen sind meistens Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder in speziellen Schutzzonen liegen. Freistehende Anlagen benötigen in der Regel eine Baugenehmigung. Die Regelungen können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu informieren.
Wann braucht man eine Genehmigung für eine Photovoltaikanlage in Deutschland?
Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kann ein komplexer Prozess sein, und eine der wichtigsten Fragen dabei ist, ob eine Genehmigung erforderlich ist. In Deutschland hängt die Antwort hauptsächlich davon ab, wo und wie die Anlage gebaut werden soll.
Kleinere Aufdachanlagen: Meist genehmigungsfrei
Für gewöhnlich sind kleinere Aufdachanlagen für private Gebäude im Allgemeinen genehmigungsfrei. Diese Freiheit findet ihren Ursprung im deutschen Baugesetzbuch (BauGB). Besonders relevant ist diese Regelung für Anlagen, bei denen die Solarpanels parallel zum Dach oder zur Fassade montiert werden.
Einschränkungen und Sonderfälle
Trotz der grundsätzlichen Genehmigungsfreiheit existieren Einschränkungen. Diese können je nach den jeweiligen Landesbauordnungen variieren. Ein häufiger Sonderfall, der eine Genehmigung erforderlich macht, ist, wenn das betreffende Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Große Photovoltaikanlagen: Genehmigung immer erforderlich
Für größere Anlagen wie Freiflächenanlagen und Solarparks ist eine Genehmigung immer erforderlich. Interessant dabei ist, dass, obwohl die Bundesländer in Deutschland im Allgemeinen ihr eigenes Baurecht festlegen können, bei diesem Punkt eine deutschlandweite Einheitlichkeit besteht.
Die Frage der Genehmigung für eine Photovoltaikanlage ist vor allem durch die Art und den Ort der Anlage bestimmt. Kleinere, auf Dächern montierte Anlagen sind oft genehmigungsfrei, es sei denn, es bestehen spezielle lokale Vorschriften oder das Gebäude ist denkmalgeschützt. Bei größeren Anlagen wie Solarparks ist eine Genehmigung stets erforderlich, unabhängig vom Bundesland.
In jedem Fall ist es ratsam, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Genehmigungsbedingungen für Photovoltaikanlagen in verschiedenen deutschen Bundesländern (Stand 2021)
Region | Ohne Erlaubnis erlaubt | Mit Erlaubnis erforderlich |
Baden-Württemberg | Auf eigenen und fremden Gebäudedächern | Standalone-Anlagen ab 3×9 Meter |
Bayern | Dach-, Wand- und Flachdachmontage | Ab 3×9 Meter und Hochhäuser ab 22m |
Berlin | Meist ohne Genehmigungsprozess | Standalone-Anlagen ab 3×9 Meter |
Brandenburg | Dach- und Wandinstallationen (keine Hochhäuser) | Über 60cm und 10m² auf Flachdächern, Freifeld-Anlagen |
Bremen | Auf und an Gebäuden, einschließlich Flachdächer | Standalone-Anlagen ab 3×9 Meter |
Hamburg | An Gebäudewänden und Dächern, einige freistehende auch | Alles, was nicht vorher genannt wurde |
Hessen | Bis 10m² auf Dach, Fassade und Flachdach | Über 10m² und Freiland-Installationen |
Mecklenburg-Vorp. | An und auf Gebäudestrukturen | Standalone-Anlagen ab 3×9 Meter |
Niedersachsen | An Gebäudefassaden und Dächern | Freifeld-Installationen |
Nordrhein-Westfalen | Auf Dächern und Fassaden | Freifeld-Installationen |
Rheinland-Pfalz | Auf und an Bauwerken (außer bei Denkmalschutz) | Im Freiland |
Saarland | An und auf Dächern sowie Wänden | Ab 3 Meter Höhe und 12 Meter Länge im Freiland |
Sachsen | Dach-, Wand- und Flachdachmontagen | Ab 3×9 Meter im Freiland |
Sachsen-Anhalt | Auf Gebäudestrukturen, auch Flachdächer | Ab 3×9 Meter im Freiland |
Schleswig-Holstein | Bis 2,75 Meter Höhe und 9 Meter Länge | Freifeld- und Denkmalschutzgebiete |
Thüringen | Auf und an Gebäudestrukturen | Ab 3×9 Meter im Freiland |
Im welchem Gesetz ist festgelegt, wann man eine Genehmigung braucht?
In Deutschland ist die Frage der Genehmigung für den Bau einer Photovoltaikanlage im Baugesetzbuch (BauGB) und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Das BauGB legt fest, dass kleinere Aufdachanlagen oft genehmigungsfrei sind. Die Landesbauordnungen können jedoch zusätzliche Vorschriften und Einschränkungen enthalten, beispielsweise für Gebäude unter Denkmalschutz. Es ist also wichtig, sowohl das BauGB als auch die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren.
Wichtigste Kriterien für die Einstufung ob Photovoltaikanlage mit oder ohne Genehmigung?
Die wichtigsten Kriterien für die Einstufung, ob eine Photovoltaikanlage mit oder ohne Genehmigung gebaut werden kann, sind:
- Art der Anlage: Aufdachanlagen sind oft genehmigungsfrei, während freistehende Anlagen meistens eine Genehmigung benötigen.
- Größe und Leistung: Anlagen bis zu einer bestimmten Größe, oft bis zu 10 kWp, sind eher genehmigungsfrei, vor allem wenn sie auf dem Dach montiert sind.
- Lokale Vorschriften: Je nach Bundesland und Gemeinde können zusätzliche Regelungen gelten.
- Art des Gebäudes: Bei Gebäuden unter Denkmalschutz oder in speziellen Schutzzonen ist oft eine Genehmigung erforderlich.
- Montage: Anlagen, deren Module parallel zum Dach oder der Fassade montiert werden, fallen oft unter die genehmigungsfreien Bauvorhaben.
Für genaue Informationen ist es ratsam, die zuständige Behörde zu konsultieren.
Fazit
Für Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Wohngebäuden ist in vielen deutschen Bundesländern keine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt in der Regel für Anlagen, bei denen die Solarpanels parallel zum Dach montiert sind. Bei Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass keine Genehmigung erforderlich ist.
Trotzdem gibt es Sonderfälle, die eine Genehmigung erforderlich machen. Wenn das Gebäude zum Beispiel unter Denkmalschutz steht oder in einer besonderen Schutzzone liegt, kann eine Genehmigung nötig sein.
In jedem Fall sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde informieren, um sicherzustellen, dass alle spezifischen Regelungen eingehalten werden. Freistehende Anlagen oder Solarparks benötigen in der Regel immer eine Genehmigung, unabhängig von ihrer Größe.
In Deutschland konnten bis 2021 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) von der EEG-Umlage befreit sein. Das wurde aufgehoben, jetzt gilt es für Anlagen bis zu 30 Kilowattpeak (kWp). Das heißt, der erzeugte Strom muss nicht mit der Umlage belastet werden, wenn er selbst verbraucht wird. Für Dachanlagen dieser Größe ist in vielen Bundesländern keine Baugenehmigung erforderlich, es sei denn, das Gebäude steht unter Denkmalschutz oder befindet sich in einer speziellen Schutzzone.
Für die Einspeisung ins Netz erhalten Anlagenbetreiber eine festgelegte Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Es ist jedoch wichtig, alle lokalen und regionalen Vorschriften zu überprüfen, da diese je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Immer die zuständige Behörde konsultieren für genaue Informationen.